Als Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, einen Termin in unserer Selbstzahler-Sprechstunde zu buchen. Dabei berechnen wir die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus dem Jahr 1996, die staatlich vorgeschrieben ist. Die fast 30 Jahre unveränderten Tarife führen dazu, dass Ihre Untersuchung in der Selbstzahlersprechstunde deutlich günstiger wird als die Inspektion Ihres Autos beim Mechaniker.
Sie können für eine umfangreichere Abklärung in der Selbstzahler-Sprechstunde in der Regel mit Gebühren von 200-300 € rechnen.